SOZIALPOLITIK

Die kubanische Regierung war stets bemüht, nach Mitteln, Alternativen und Lösungen für die ökonomischen und sozialen Probleme des Landes zu suchen, um die wesentlichen Leistungen zu garantieren und die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft durch eine gerechte, partizipative Sozialpolitik mit Chancengleichheit zu stärken.

Die Wirtschafts- und Sozialpolitik, die das revolutionäre Projekt Kubas von jeher kennzeichnete, hat die Zielsetzung von Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit für die gesamte Bevölkerung konsequent verfolgt. Doch die homogene und umfassende Umsetzung dieser staatlichen Massnahmen war in ihrer Qualität und Reichweite oft durch ernsthafte Schwierigkeiten in der ökonomischen Situation des Landes beeinträchtigt, insbesondere während bestimmter Perioden der letzten 40 Jahre - verursacht durch die einseitige und aggressive Politik der Vereinigten Staaten gegen Kuba, die in der Verhängung einer unserem Land seit Februar 1962 aufgezwungenen Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade zum Ausdruck kommt.

Arbeit

Hinzu kamen Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre die schwerwiegenden Auswirkungen des Zerfalls der UdSSR und der Niedergang des sozialistischen Lagers in Osteuropa – Länder, mit denen Kuba 85 % seines Aussenhandels abwickelte. In dieser Lage wurde die Blockade durch die Annahme des Toricelli-Gesetzes und, später, des Helm/Burton-Gesetzes noch verschärft, wodurch sich die schwierigen Wirtschaftsbedingungen des Landes noch verschlimmerten.

Von 1990 bis 1993 ging das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 35 % dramatisch zurück. 1994 konnte dieser Tendenz Einhalt geboten werden, um dann, in den Jahren nach 1995, die Periode der ökonomischen Wiederbelebung einzuleiten.

Wirtschaft

Heute wächst die kubanische Wirtschaft nachhaltig, wenn auch langsam. Damit wachsen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung und Vervollkommnung der sozialen Massnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Frauen. Dennoch besteht heute unbestreitbar eine grosse Knappheit an Mitteln, die tiefgreifende Umgestaltungen im Service für die Haushalte, für die Familie vereitelt. Diese Umgestaltungen würden eine grössere Eingliederung der Frauen in den Arbeitsprozess und ihre bessere Förderung auf den verschiedenen Ebenen der Mitbestimmung und Führung garantieren.

Während des letzten Jahrzehnts wurden Massnahmen, Regelungen und Betreuungsprogramme für Menschen mit geringem Einkommen, Sozialfälle, alleinstehende Mütter, Haushalte mit geringem Einkommen usw. in Kraft gesetzt, um die Schwierigkeiten dieser von der Situation des Landes am meisten betroffenen Sektoren abzuschwächen.

Sozialversicherung

Bis 1959 hatte Kuba ein Sozialversicherungssystem, das sich im wesentlichen auf die Zahlung von Beiträgen stützte – so wie es in vielen kapitalistischen Ländern besteht. Wer die Möglichkeit hatte zu zahlen, kam in den Genuss dieses Systems, während diejenigen, die das nicht konnten, in einer sehr prekären Situation lebten und von der Sozialversicherung im Hinblick auf Gesundheit, Bildung, Berentung etc. völlig ausgeschlossen waren.

1958 befanden sich die Sozialversicherungen in einer ernsten Lage, ihre Fonds befanden sich in defizitärem Zustand aufgrund von Korruption und Diebstahl des herrschenden Regimes. Die finanzielle Situation der meisten Versicherungskassen war deprimierend. Die Sozialfürsorge beschränkte sich auf Bemühungen von privaten Wohlfahrtsverbänden. Einige staatliche Institutionen begünstigen eine kleine Bevölkerungsschicht – im wesentlichen in der Hauptstadt des Landes.

1959 begann der revolutionäre Staat eine Etappe der Umgestaltung der Sozialversicherungen. Es wurde ein Massnahmenprogramm entworfen, zu dessen unmittelbaren Zielen die finanzielle Unterstützung der bestehenden Institutionen gehörte, um die Einhaltung ihrer Verpflichtungen ohne Unterbrechung zu garantieren und ein neues Gesetz entsprechend den humanistischen Prinzipien der Revolution auszuarbeiten.

Am 17. März 1963 wurde das Gesetz 1100 –Gesetz der Sicherheit- verabschiedet, das allen Werktätigen und ihren Familien sozialen Schutz im Fall von Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Alter und Tod zusicherte. Am 28. August 1979 wurde das Gesetz 24 über die Sozialversicherung verkündet, das am 1. Januar 1980 in Kraft trat.
Die wichtigste konzeptionelle Veränderung dieser neuen Gesetzgebung ist die umfassende Reichweite in der Einführung der Sozialversicherung mit einer breiteren Risikoabdeckung für den Werktätigen und seine Familie sowie für jene Menschen, deren Grundbedürfnisse nicht abgesichert waren oder die aufgrund ihrer Lebensbedingungen oder ihres Gesundheitszustandes ihre Schwierigkeiten nicht ohne die Hilfe der Gesellschaft überwinden konnten. Aus diesem Grunde führte das Gesetz die Systeme der Sozialversicherung und Sozialfürsorge ein. Grundprinzipien der Sozialversicherung sind Solidarität, Universalität, Verständlichkeit und Integralität.

Das System der Sozialversicherung gewährt Unterstützung in Form von Geld, Leistungen und Sachleistungen. Für Geldleistungen wurden die Regelungen über die verschiedenen Rentenarten nach Alter sowie die Regelungen zur Berechnung der Leistung und deren quantitative Limits ausgehend von der Unterscheidung zwischen Grund- und Sonderrenten ausgearbeitet.

Das System der Sozialfürsorge ist als Ergänzung zur Sozialversicherung zu sehen und umfasst den sekundär gewährten Schutz. Es garantiert Unterstützung in Form von Leistungen, Sachleistungen und Geldzahlungen. Serviceleistungen umfassen u. a. Lebensmittelversorgung und häusliche Pflege für alte Menschen, Einweisung in Seniorenheime, in Behindertenheime, Unterstützung im Hinblik auf Kultur und Freizeitgestaltung für die Begünstigten sowie die Aufnahme in Kindergärten, Ganztagsschulen und anderen Einrichtungen.

Sachleistungen beziehen sich auf Artikel, die kostenfrei zur Bedarfsdeckung ausgehändigt werden. Geldleistungen sind Beträge, die kontinuierlich oder vorübergehend an bedürftige Personen oder Familien ausgezahlt werden.

Ausser den vorgenannten Leistungen bestehen Sozialprogramme für besonders hilfsbedürftige Gruppen der Bevölkerung mit dem Ziel, die ökonomischen und sozialen Bedürfnisse dieser Menschen zu befriedigen, wobei Aktivitäten im Bereich ihrer Kommune verstärkt werden. Zu diesen Programmen gehört auch das Nationale Programm zur gemeinschaftlichen Betreuung alter alleinstehender Menschen.

Das kubanische System der sozialen Sicherheit schützt 1 335 214 Personen im Rahmen der Regelung der Sozialversicherung, davon
56 % Altersrentner, und 146 000 Personen im Rahmen der Regelung der Sozialfürsorge, von denen ca. 75 %  1- und 2 Personen-Haushalte sind - in der Mehrzahl alte Menschen.

Die diesbezüglichen Staatshaushaltsausgaben belaufen sich auf
1 801.3 Mio Pesos bzw. 156 Mio Pesos, d. h.  11 % des Bruttoinlandsproduktes.

Grundvoraussetzungen des kubanischen Modells der Sozialpolitik ist der universelle und kostenfreie Zugang zu den sozialen Grundleistungen und die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen in ihrem gesamten Lebensumfeld.

Das Gesetz über den Staatshaushalt 2002 entspricht voll und ganz den eingeleiteten zukunftsweisenden Programmen, um die Niveaus von Bildung, Kultur und Gesundheit anzuheben. Bereits heute sind diese zu Vorbildern für die Länder der Dritten Welt geworden. Für diese Bereiche sowie für die Sozialversicherung und die Sozialfürsorge der gesamten Bevölkerung werden 65 % der laufenden Kosten des Staatshaushaltes bereitgestellt.

 

Der Staat gewährt allen Familien:

Ein bestimmtes Ernährungsniveau zu Preisen, die in ihrer Mehrzahl  subventioniert sind (der Umfang der Versorgung hängt von der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln ab und erfolgt unter Berücksichtigung des besonderen Ernährungsbedarfs von Kindern, alten Menschen, Schwangeren und chronisch Kranken);

  • kostenlose medizinische Leistungen (nicht nur solche, die international als elementar angesehen werden, sondern auch alle komplexen und spezialisierten)
  • kostenfreie Schulbildung, einschliesslich des Unterrichts auf  Hochschulebene;
  • Schutz durch ein System der Sozialversicherung und Sozialfürsorge, das die gesamte Bevölkerung erfasst – mit Beihilfen u.a . im Fall von Krankheit, Invalidität, Alter, Tod, Renten aufgrund von Bedürftigkeit oder für Minderjährige ohne familiären Schutz.

26 472 arbeitende Mütter kommen in den Genuss des Beschlusses 11/2001 (angenommen auf Beschluss des XVIII. Parteitags der KPK auf Vorschlag des Staatsoberhauptes). Sie erhalten eine Vergünstigung, um das Neugeborene während des ersten Lebensjahres zu betreuen. Die Ausgaben hierfür betragen über 23 Mio Pesos.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird auf Massnahmen zurückgegriffen, die darauf abzielen, die verfügbaren Mittel und Leistungen so gerecht wie möglich an alle Familien zu verteilen. Der Kern des sozialen Modells wurde beibehalten und seine Leistungen sind gewachsen. Vorrangig wurden die am meisten betroffenen Sektoren der Bevölkerung berücksichtigt und die Umsetzung von territorialen und lokalen Erfahrungen im Sinne einer besseren Anpassung der Sozialfürsorge an die Bedürfnisse gefördert.

Familie

Rentner und Pensionäre erhalten pünktlich ihre monatlichen Zuwendungen, die insgesamt 1 845 Mio Pesos ausmachen. Mit der Eingliederung neuer Begünstigter, die im Verlauf des Jahres die Zahl von 80 000 erreichen werden, übersteigt deren Zahl 1 400 000.

Andererseits werden 200 Mio Pesos für das System der Sozialfürsorge ausgegeben. Mit diesen Mitteln werden die Arbeitsfähigkeit von über 200 Einrichtungen gewährleistet, die mit der Betreuung von Senioren und Körperbehinderten betraut sind, sowie die Geld- und Sachleistungen für über 130 000 Menschen.

Seniorenbetreuung

Ende 2004 waren 14,3 % der kubanischen Bevölkerung 60 Jahre und älter (1,6 Mio). Dieser Prozess schreitet voran. In den letzten 20 Jahren nahm die Anzahl der alten Menschen um mehr als eine halbe Million zu.

Soziales

2025 wird ein Viertel der Bevölkerung in Kuba 60 Jahre und älter sein,
d. h. Kuba wird das Land mit der grössten Veralterung Lateinamerikas sein. Vielleicht schon fünf oder mehr Jahre zuvor wird die kubanische Bevölkerung, absolut gesehen, abnehmen. 25 Jahre später, 2050,  wird Kuba nicht mehr nur das Land mit der grössten Veralterung Lateinamerikas, sondern eines der am meisten veralteten Länder der Welt sein. In jedem Fall wird der Anteil seiner Bevölkerung von 60 Jahren und darüber die Veralterung in der Gesamtheit der als entwickelt eingestuften Länder der Welt proportional übersteigen.
In Kuba ist die Lebenserwartung ab dem Alter von 60 Jahren bedeutend gestiegen. 1959 betrug diese 15,5 Jahre; in weniger als 40 Jahren ist sie auf 20,5 Jahren angewachsen. Diese Lebenserwartung der alternden Bevölkerung ist vergleichbar mit den höchsten Standards auf diesem Gebiet in der Welt.

Obgleich es bereits Anfang der 60er Jahre eine staatliche Betreuung für Senioren gab, wurde 1974  das erste Betreuungsprogramm in diesem Bereich eingeführt, das bis zum Ende jenes Jahrzehnts nicht die gewünschte Priorität hatte. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Notwendigkeit einer besonderen Betreuung der alten Menschen im Land sowohl in sozialer Hinsicht als auch vom Standpunkt der Gesundheit erkannt.

Die Betreuung der Senioren auf kommunaler Ebene verbesserte sich mit der Schaffung der Örtlichen Organe der Volksmacht und mit der neuen Hausarztkonzeption als grundlegende strukturelle und funktionale Einheit des nationalen Gesundheitswesens.

Soziales

Das Musterbeispiel der gesundheitlichen Seniorenbetreuung in Kuba
-die sich nicht von der unterscheidet, die der übrigen Bevölkerung zuteil wird- entspricht den Grundprinzipien Universalität, Unentgeltlichkeit und Zugänglichkeit.

Diese Entwicklung auf kommunaler Ebene geht einher mit dem Voranschreiten der geriatrischen Medizin. 1984 wurde der Spezialbereich Gerontologie und Geriatrie beschlossen und im darauffolgenden Jahr begann die Ausbildung von Fachpersonal. Der erste Service auf diesem Spezialgebiet begann im genannten Jahr. Hinzu kamen in schneller Folge weitere Einrichtungen in wichtigen Lehrkrankenhäusern des Landes. Von den heute bestehenden 34 Einrichtungen sind 11 Lehrkrankenhäuser. Das Land hat gegenwärtig 167 Spezialisten und 88 ausgebildete Ärzte, die sich auf diesem Gebiet qualifizieren.

1996 beschloss das Ministerium für Gesundheitswesen, das Neue Betreuungsprogramm für Senioren als eines der vier vorrangigen Programme des nationalen Gesundheitswesens einzustufen. Seither werden Massnahmen und Strategien ausgearbeitet, um die Betreuung dieser Bevölkerungsgruppe zu verbessern. Intensiv wird an der Entwicklung von Möglichkeiten auf kommunaler Ebene gearbeitet. Im Land wurden 432 multidisziplinäre Teams für Gerontologische Betreuung geschaffen, die den Hausarzt bei der Einschätzung und Betreuung von gebrechlichen oder bedürftigen alten Menschen unterstützen.

Soziales

Auf Krankenhaus- und staatlicher Ebene bestehen 2 Sub-Programme für jeden dieser Bereiche. Zudem werden in den sozialen Einrichtungen die Leistungen der Geriatrie erweitert, werden Krankensäle für Psychogeriatrie und für Spezialpflege eingerichtet. Es wird damit begonnen, bei allen Krankenhausleistungen die Geriatrie mit einzubeziehen. Diese Orientierung auf eine immer bessere und altersgerechte Betreuung führt auf diesem Gebiet zu einer effektiven Zusammenarbeit zwischen staatlicher und kommunaler Ebene.

Das Nationale Programm zur Seniorenbetreuung auf kommunaler Ebene verpflegt mehr als 42 000 Personen. Bei 70% von ihnen werden Kosten, Hausreinigung, Wäschedienst und häusliche Pflege –in steigendem Masse durch die geriatrisch ausgebildete Hilfe- subventioniert. Diese Aktivitäten führten in der Praxis zur Herausbildung der sozialen Dienste, die die veralternde Bevölkerung Kubas braucht und auch in Zukunft brauchen wird.

Zudem werden dem System der Sozialfürsorge 200 Mio Pesos zugewiesen. Mit diesen Mitteln werden die Arbeit von über 200 Einrichtungen zur Betreuung von Senioren und Körperbehinderten sowie die Geld- und Sachleistungen für über 130 000 Personen finanziert.

Betreuung von Körperbehinderten

Ab 1959 wurden in Kuba konkrete Massnahmen zum Schutz von Körperbehinderten angenommen. Zuvor wurde den Problemen dieser Bevölkerungsgruppe nicht die gebotene Aufmerksamkeit zuteil.

1995 trat der Nationale Aktionsplan für die Betreuung von Körperbehinderten als eine Regierungsverpflichtung in Kraft, demzufolge die Bedürfnisse auf den Gebieten Gesundheit, Bildung, Arbeitsplatz, Soziale Sicherheit und Soziale Betreuung Vorrang haben.

Vorgesehen ist weiterhin, effektive Massnahmen zur Vorbeugung von Körperbehinderungen zu fördern und über die umfassende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Entwicklung dieser Menschen zu wachen, indem ihnen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Um die für diese Bevölkerungsgruppe ausgearbeiteten Pläne und Massnahmen zu erfüllen, fördert das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit die Unterstützung der Einrichtungen, die mit seinen Aktivitäten und Aufgaben betraut sind.

Die Arbeitslosigkeitsrate Kubas von 1,9 %  (die niedrigste in Lateinamerika), seine staatliche Politik zu deren Überwindung und die umgesetzen Programme der Sozialversicherung zur Hebung des Wohlstands der Bevölkerung wurden von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) anerkannt.

Die Sozialversicherung verzeichnet 2005 eine weiteres positives Saldo, das in der einen oder anderen Form den über 11 Mio Einwohnern des Landes zugute kommt. Das Durchschnittseinkommen der Werktätigen stieg von 354 auf 398 Pesos, d. h.  um 12,4 %, die Mindestrente der Sozialversicherung  von 55 auf 164 Pesos –um das Dreifache- und die Sozialhilfe von 62 auf 122 Pesos – um 96,7 %.

Direkt zugute kamen diese Massnahmen 5 111 267 Bürgern, die sich ihr ganzes Leben lang für das Wohl des Landes eingesetzt haben. Das erforderte zusätzliche Staatshaushaltsausgaben in Höhe von 1 735.2 Mio Pesos. Diese Erhöhungen (von den ersten im Mai 2005 bis zu den gegenwärtigen) bedeuten insgesamt  jährliche Kosten von über 4 260 Mio Pesos. Mit dieser zusätzlichen Ausgabe stieg der Betrag des Staatshaushaltes für Lohnzahlungen sowie Zahlungen im Rahmen der Sozialversicherung und der Sozialfürsorge im Jahr 2005 um 25,8 %.