WAHLSYSTEM AUF KUBA

Die 1975 mittels Referendum angenommene und 1992 ebenfalls durch Volksentscheid abgeänderte Verfassung der Republik Kuba schreibt die Grundlagen fest, auf die sich die Funktionen der staatlichen Organe und die Wahlmethode aufbauen. Unter Abschnitt IX, Artikel 68, ist festgelegt, dass sich die Organe des Staates durch Wahl bestimmt und erneuerungsfähig integrieren und ihre Aktivität entfalten, dass die Volksmassen die Arbeit der staatlichen Organe, der Abgeordneten, der Delegierten und Staatsangestellten kontrollieren, dass die Gewählten die Pflicht haben, Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen und jederzeit von ihren Ämtern abberufen werden können.

In Abschnitt X ist definiert, dass die Nationalversammlung der Volksmacht das höchste Organ der Staatsmacht und das einzige Organ mit verfassunggebender und legislativer Gewalt ist. Sie setzt sich zusammen aus Abgeordneten, die in freier, direkter und geheimer Wahl entsprechend dem vom Gesetz bestimmten Verhältnis gewählt wurden. Die Abgeordneten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt, geniessen Immunität und bekommen das gleiche Gehalt oder den gleichen Lohn wie an ihrer Arbeitsstelle. Sie wählen unter sich den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Sekretär als einzige profesionelle parlamentarische Ämter.

Der Abschnitt XII legt fest, dass die örtlichen Organe der Volksmacht sich innerhalb der politisch-administrativen Aufteilung des nationalen Territoriums konstituieren. Sie werden von der höchsten Staatsgewalt in die staatlichen Funktionen (Provinz und Gemeindebezirk) eingesetzt. Bei der Ausübung dieser Funktionen stützen sie sich auf die Volksräte und auf die Initiative und Mitarbeit der Bevölkerung in Koordinierung mit den Massen- und gesellschaftlichen Organisationen.

 

GundgebungGemäss Artikel 104 konstituieren sich die Volksräte in Städten, Ortschaften, Stadtteilen, Dörfern und ländlichen Gebieten. Gleichzeitig sind sie die Vertreter der Organe der Volksmacht auf Gemeindebezirkks- Provinz- und nationaler Ebene. Ihre Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen.

 

Unter Abschnitt XIV, Artikel 131, ist das Wahlsystem definiert: „Alle rechtsfähigen Bürger haben das Recht, direkt oder über ihre gewählten Vertreter in den Organen der Volksmacht an der Führung des Staates teilzunehmen. Alle Kubaner, Männer und Frauen ab dem 16. Lebensjahr, haben das Recht zu wählen. Ausgenommen hiervon sind geistig Behinderte und Personen, denen wegen begangenerVerbrechen das Wahlrecht gesetzlich aberkannt wurde. Um gewählt zu werden, muss ein Abgeordneter oder Delegierter über die Hälfte der im jeweiligen Wahlbezirk abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen.

In Kuba ist die Abstimmung frei, gleich, geheim und direkt. Die Wahlvorschläge kommen direkt von der Basis.
Es ist ein Recht, das auch als Bürgerpflicht -jedoch nicht als eine juristische Pflicht, für deren Nichteinhaltung man belangt wird- angesehen werden kann.

Für die Wahlen ist keine Eintragung der Wähler erforderlich. Das stellt eine grosse Herausforderung an unsere Demokratie dar, denn bei Wahlen in anderen Ländern werden nur die Stimmen derjenigen gezählt, die sich als Wähler ins Wahlregister eintragen liessen. Nicht berücksichtigt werden daher all jene, die sich –obwohl sie die Voraussetzungen für die Abstimmung erfüllen- nicht bei den Stellen zur Registratur der potentiellen Wähler eingeschrieben haben.

Bei den letzten Wahlen übten insgesamt 8 178 708 Wähler ihr Wahlrecht aus, d. h. 96,66 %  der Bevölkerung. Damit lag das Wahlergebnis höher als 2002 mit 95,75 %.

Die Anzahl der an den Wahlen beteiligten Bürger überstieg die Anzahl der Wähler von 2002 um 180 647.

Die höhere Qualität der Wahlen kam darin zum Ausdruck, dass über 90% der Wähler ihre Stimme für die nominierten Kandidaten abgaben. Ein Teil der übrigen Wählerschaft konnte nicht wählen, weil die Personen sich nicht an ihrem Wohnort,  d.h. nicht in ihrem Wahlbezirk, befanden. Hinzu kommen jene, die den Wahlzettel irrtümlicherweise ungültig machten, weil sie für mehr als einen Kandidaten stimmten sowie jene, die nicht wählten, weil die aufgestellten Kandidaten nicht ihren Vorstellungen entsprachen.

Nur 2,64 % der abgegebenen Wahlzettel waren nicht ausgefüllt und nur 2,46 % waren ungültig gemacht worden. Dieser Anteil  war im Vergleich zu den Wahlergebnissen von 2002 geringer.

Wahlzettel   
2002
2005
Nicht ausgefüllt 
2,78 % 
2,64 %
Ungültig gemacht  
2,54 % 
2,46 %

Wahlsystem in Kuba

Die letzten Versammlungen der Volksmacht konstituierten sich am 15.05.2005 auf Festveranstaltungen in den 169 Gemeindebezirken des Landes als Höhepunkt der Wahlen der Delegierten für diese Regierungsebene. Die vom 17. bis 24. April 2005 gewählten 15 112 Delegierten übernahmen –nachdem sie den Eid geleistet hatten- ihre Ämter, um eine neue Mandatsperiode von zweieinhalb Jahren einzuleiten.

 

Von diesen Delegierten sind 4 000 Frauen, d. h. 26,47 %, und  2 847 Jugendliche, d. h. 18,84 %. Über 82 %  haben einen Universitätsabschluss oder die Mittlere Reife und 51,99 % sind erneut bestätigte Delegierte für ein zweites Mandat.